In NRW gilt seit dem 1.1.2026 eine Solardachpflicht für Bestandsgebäude. Diese Pflicht betrifft die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden, sobald eine vollständige Erneuerung der Dachhaut vorgenommen wird. Was genau bedeutet das in der Umsetzung für denkmalgeschützte Gebäude? Der Solarenergie Förderverein e.V. zeigt die Möglichkeiten, wie die Pflicht zu Planungs- und Investitionssicherheit führen kann.
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 14. Dezember 2026 an.
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